Leerstandsabgabe

Brdbg

Für Gebäude, Wohnungen und sonstige Teile von Gebäuden, die ab 1.1.2023 über einen durchgehenden Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht als Wohnsitz verwendet werden, ist eine Leerstandsabgabe zu erheben. 

Bis zum 30.4.2024 muss jeder Leerstand an das Gemeindeamt Brandenberg mittels Formular  Leerstandsabgabe  erklärt werden. 

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie unter einer im Formular angeführten Ausnahme fallen, muss dies ebenfalls schriftlich gemeldet werden. 

Sollte keine Ausnahme zutreffen, ist der im Formular angeführte Betrag einzuzahlen. 

Nähere Informationen bekommt man im Gemeindeamt Brandenberg.

 

04.04.2024